Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 41 vom 29.11.2023 die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt.
Ab sofort können Anträge um Zuweisung von Gästebetten mit entsprechendem Formular an die Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Dem Antrag sind geeignete Unterlagen beizulegen:
Plan, auf welchem die Betten eingezeichnet sind, wenn die Räumlichkeiten bereits existieren.
Erklärung bzw. Beschreibung betreffend die Realisierung bzw. Verwendung der Betten.
Den Antrag finden Sie hier:
Antrag um Zuweisung von Gästebetten