Die Gemeinde Vintl regelt mit dieser Verordnung die Rückerstattung von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Außendienste von Verwaltungsmitgliedern. Rückvergütet werden nur zuvor genehmigte Dienstreisen, die im Rahmen des öffentlichen Mandats stattfinden, einschließlich Teilnahme an relevanten Sitzungen, Tagungen oder Kongressen. Die Rückerstattung erfolgt nach Vorlage entsprechender Belege und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften.