Verordnung betreffend die Rückerstattung der Spesen der Verwalter für institutionelle Außendienste

Verordnung der Gemeinde Vintl zur Rückerstattung von Spesen an Verwaltungsmitglieder bei dienstlich bedingten Außendiensten.

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Veröffentlichungsdatum

16.09.2010

Beschreibung

Die Gemeinde Vintl regelt mit dieser Verordnung die Rückerstattung von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Außendienste von Verwaltungsmitgliedern. Rückvergütet werden nur zuvor genehmigte Dienstreisen, die im Rahmen des öffentlichen Mandats stattfinden, einschließlich Teilnahme an relevanten Sitzungen, Tagungen oder Kongressen. Die Rückerstattung erfolgt nach Vorlage entsprechender Belege und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften.

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Veröffentlichungsdatum

16.09.2010

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 15:05 Uhr